Informationen

NOTFALL - WAS TUN?

Notruf: Telefon 112

So alarmieren Sie richtig:

  • Wer…              meldet? Name
  • Was…              ist passiert? Brand, Unfall, Wasser etc.
  • Wo…                ist es passiert? Ort, Strasse, Hausnummer, Etage etc.
  • Wie viele…   Personen sind in Gefahr? Verletzte, Eingeklemmte etc.

Vorsorgen für den Notfall

  • Kürzester Fluchtweg einprägen!
  • Türen zu Fluchtwegen geschlossen halten, aber nicht zu- oder versperren!
  • Treppenhäuser und Fluchtwege nicht mit Gegenständen versperren!
  • Standorte von Löschposten und Handfeuerlöschern einprägen!
  • Zufahrt für die Feuerwehr freihalten!

Was tun, wenn der Fluchtweg versperrt ist?

  • Im Zimmer bleiben und Türen schliessen!
  • Sich am Fenster bemerkbar machen!
  • Auf die Rettungskräfte warten!

Brandschutz beginnt im Kopf

  • Bewahren Sie Zündhölzer und Feuerzeuge so auf, dass Kinder keinen Zugriff darauf haben!
  • Kerzen nicht in der Nähe von leichtbrennbaren Materialien abbrennen und niemals unbeaufsichtigt brennen lassen!
  • Niemals im Bett rauchen und keine brennenden Rauchwaren herumliegen lassen oder achtlos wegwerfen!
  • Asche und Rauchzeugreste sind in nichtbrennbare Behälter mit Deckel zu entsorgen!
  • Elektrische Apparate wie Bügeleisen, Heizstrahler, Friteusen usw. nie unbeaufsichtigt unter Strom lassen!
  • Überhitztes Oel und Fett kann sich leicht entzünden! Nie mit Wasser löschen, sondern Feuer mit Deckel oder Löschdecke ersticken!
  • Beim Arbeiten mit brennbaren Flüssigkeiten immer Fenster öffnen und nicht rauchen!
  • Flüssiggas nie im Untergeschoss lagern, sondern im Freien an gut durchlüfteten Stellen!
UNSER VERBUND / ENTSTEHUNG UND INFOS

Ziel und Zweck

    • Schlagkraft vergrössern
    • Tagespikett verstärken
    • Doppelspurigkeiten vermeiden wie z.B. Ausrüstung, Geräte, Ausbildung
    • Motivation erhöhen
    • Kosten senken

Arbeitsgruppen

Im Frühjahr 1999 wurde die Idee – einen Feuerwehrverbund mit Laufentaler Gemeinden – auf der poloitischen Ebene diskutiert. An einer Sitzung mit den Gemeindevertreter von Wahlen, Laufen, Röschenz, Dittingen, Blauen und Zwingen, sowie dem Feuerwehrkommando Röschenz und der Stützpunktfeuerwehr Laufen, wurde dieses Thema auf Vor- und Nachteile überprüft. Es wurde allen Beteiligten bald klar, dass die Vorteile überwiegten.

Es wurde beschlossen, die Umsetzungsarbeiten voran zu treiben, damit der Verbund Stützpunktfeuerwehr Laufen per 1. Januar 2000 umgesetzt werden konnte und einsatzfähig war

Politik: Reglemente, Statuten, Vertrag

Finanzen: Erstellen Rechnungsmodell und Verteilschlüssel

Technik: Erstellen Pflichtenhefte, Organigramm, Alarmierungskonzept usw.

 

Zeitplan

    • 19. Mai 1999: Orientierung aller Feuerwehrangehörigen der 6 Verbundsgemeinden
    • 24. Juni 1999: Verträge, Statuten und Reglemente durch die Gemeinderäte verabschiedet
    • 30. Oktober 1999: Genehmigung der Verträge, Statuten und Reglemente an den Gemeindeversammlungen der 6 Verbundsgemeinden
    • 1. Dezember 1999: Genehmigung der Verträge, Statuten und Reglemente durch die Basellandschaftliche Gebäudeversicherung und durch den Regierungsrat
    • 31. Dezember 1999: Um 23:59 Uhr wurden die Feuerwehren Röschenz, Wahlen, Dittingen, Blauen und Zwingen sowie die Stützpunktfeuerwehr Laufen aufgelöst und auf der Eisatzleitzentrale der Polizei Basel-Landschaft gelöscht.
    • 1. Januar 2000: um 00:01 Uhr, der Verbund Stützpunktfeuerwehr Laufen ist gegründet und ist für alle 6 Verbundsgemeinden einsatzbereit

Fazit

Es kann eine positive Bilanz gezogen werden. Alle Ziele und Zwecke wurden umgesetzt und nach kurzer Zeit erreicht. Somit steht den 6 Verbundsgemeinden, aber auch dem Stützpunktkreis 1, eine schlagkräftige Stützpunkfeuerwehr zur Sicherheit der Bevölkerung bereit.

Erweiterung

Im Jahr 2011 ersuchte die Einwohnergemeinde Roggenburg um Aufnahme in den Verbund, da ihre Feuerwehr mit Nachwuchs- und Kaderproblemen zu kämpfen hatte. Nach intensiven Gesprächen mit allen Beteiligten (Gemeinde, Kommandos, Betriebskommission und Feuerwehrinspektor) und der Annahme des Begehrens in den Verbundsgemeinden und an der Gemeindeversammlung von Roggenburg, konnte am 1. Januar 2013 das siebte Mitglied unseres Verbundes begrüsst werden.
Auch die Gemeinde Nenzlingen hat sich im Jahr 2021 für einen Beitritt in den Verbund interessiert. Nach denselben Konzepten wurde das Gesuch bearbeitet und am Schluss von allen Parteien bewilligt. Willkommen per 01.01.2022, unserem achten Mitglied, der Gemeinde Nenzlingen!


Neuer Name per 1. Januar 2014

Aufgrund des Inkrafttreten des neuen Feuerwehrgesetzes des Kantons Basel-Landschaft, mussten die Statuten der Feuerwehr angepasst werden. Im Zuge dieser Anpassungen, wurde auch eine Umbenennung in „Stützpunkfeuerwehr Laufental“ beschlossen.


Feuerwehrkommission

Die politische Führung der Stützpunkfeuerwehr Laufental obliegt der Feuerwehrkommission, welche aus den Ressortleiter „oeffentliche Sicherheit“ der Verbundsgemeinden, sowie einem Vertreter der Gemeindepräsidien besteht. Unterstützt wird die Feuerwehrkommission mit beratender Stimmer durch den Kommandanten, dessen Stellvertreter und bei Bedarf durch den Finanzverwalter.

Zur Zeit besteht die Feuerwehrkommission aus folgenden Mitgliedern:


Stadt Laufen:
Herr Ch. Hamann (Kommissionspräsident)


Gemeinde Röschenz:
Herr P. Schweighauser


Gemeinde Wahlen b.L.:
Frau M. Ackermann


Gemeinde Blauen:
Frau A. Buser


Gemeinde Dittingen:
Herr E. Jermann (Kommissionsvizepräsident)


Gemeinde Zwingen:
Herr P. Strub


Gemeinde Roggenburg:
Herr U. Christen


Gemeinde Nenzlingen:
Herr S. Guthauser


Vertretung Gemeindepräsidien:
Herr M. Kneuss (Wahlen b.L.)

ENTFERNUNG VON INSEKTENNESTERN

Die Stützpunktfeuerwehr Laufental stellt per sofort das Bekämpfen von Insektennestern, wie z.B. Wespen, Bienen oder Hornissen, ein.

Dies aus folgenden Gründen:

    • Wespen, Bienen und Hornissen sind keine Schädlinge, sind zum Teil geschützt und dürfen nicht einfach vernichtet, sondern müssten aufwändig umplatziert werden.
    • Wir sind diesbezüglich keine Profi-Schädlingsbekämpfer und sind nicht im Besitz des notwendigen eidgenössischen Fachausweises.
    • Für uns als Milizorganisation nimmt das Beseitigen von Insektennestern viel Zeit in Anspruch.
    • Die Feuerwehr darf in Ihrer Funktion/Dienstleistung keine privaten Unternehmungen konkurrenzieren. Wenn eine gleichartige Dienstleistung am freien Markt erhältlich ist und keine Notfallintervention zu Grunde liegt, muss die private Unternehmung berücksichtigt werden.

Bei Problemen und/oder Fragen im Zusammenhang mit Insekten, wenden Sie sich bitte an einen professionellen Schädlingsbekämpfer.
Entsprechende Fachpersonen finden Sie mit Ihrer bevorzugten Internetsuchmaschine unter dem Stichwort „Schädlingsbekämpfung und Ihrem Wohnort“.

 

Wir danken für Ihr Verständnis
das Kommando

AUSBILDUNG

DIE AUSBILDUNG BEI DER STÜTZPUNKFEUERWEHR LAUFENTAL

Wer den Schritt in den Feuerwehrdienst wagt, wird nicht enttäuscht sein! Auf ihn wartet eine sehr interessante Ausbildung.
Jedes Jahr im Spätherbst findet bei uns die Rekrutierung statt. An diesem Anlass lernt man unsere Feuerwehr und das abwechslungsreiche Arbeitsumfeld kennen.
Im weiteren stellen wir Ihnen den Werdegang der Feuerwehr vor:

Rekrut

Wer sich nun entscheidet zu uns in die Feuerwehr zu kommen, bekommt die Gelegenheit, sich gründlich durch zu checken. Denn für den Feuerwehrdienst sollte man fit sein! Die medizinische Untersuchung soll auch aufzeigen, ob der Körper bereit für den Atemschutz ist. Jeder neue Feuerwehrmann muss Atemschutztauglich sein!
Um sich an den Feuerwehrdienst zu gewöhnen, werden die Rekruten separat ausgebildet. Der Ausbildungschef persönlich ist für die Grundausbildung verantwortlich. In die Grundausbildung gehört der Leitungsdienst, der Umgang mit den Leitern, Rettungen, Seildienst und die Einführung in den Atemschutz.
Nach dieser Grundausbildung, welche rund ein Jahr in Anspruch nimmt, schliessen die Rekruten diese mit dem Kurs Basiswissen ab. Der Basiskurs dauert eine Woche und findet im interkantonalen Feuerwehrausbildungszentrum – ifa – in Balsthal statt.


Feuerwehrmann
Nach der Grundausbildung werden die nun ausgebildeten Feuerwehrleute in die Feuerwehr eingeteilt.
Das ganze Jahr finden immer wieder Übungen und Kurse statt, wo wir uns weiterbilden oder das bereits Erlernte festigen.
Es ist möglich, in der Feuerwehr Karriere zu machen. Voraussetzung ist, dass der- oder diejenige Zeit und Lust hat und vor allem die Gerätschaft kennt und bedienen kann.

Gruppenführer

Der Feuerwehrmann kann sich zum Gruppenführer ausbilden lassen. Dieser Kurs dauert 5 Tage. Darin lernt man die verschiedenen Gerätschaften zu befehlen und lernt wie eine Gruppe Feuerwehrleute im Einsatz geführt wird.
Nach bestandenem Kurs wird er/sie zum Korporal (Kpl) befördert.

Wachtmeister
Weiter folgt der 4-tägige Wachtmeisterkurs. In diesen vier Tagen werden taktische Grundkenntnisse vermittelt. Nach dem Kurs kann er/sie die ersten Befehle bei einem Einsatz erteilen und kann eine Schadenlage beurteilen. Weiter wird der Wachtmeister auch in der Ausbildung eingesetzt, denn im Kurs hat er/sie gelernt, wie Lektionen gehalten werden müssen.
Nach bestandenem Kurs wird er/sie zum Wachtmeister (Wm) befördert.

Offizier
Wer immer noch nicht genug hat, kann sich zum Feuerwehroffizier weiterbilden. Im sechstägigen Offizierskurs wird erlernt, wie man ein Ereignis taktisch und technisch richtig beurteilt und bewältigt. Der Teilnehmer/die Teilnehmerin dieses Kurses lernt aber auch vieles über die Methodik und Gestaltung von Übungslektionen. Ein Offizier soll eine Formation führen können und ist ein vollwertiger Einsatzleiter. Bei uns in der Feuerwehr übernimmt ein Offizier dann eine Formation und ist für deren Ausbildung, in Absprache mit dem Ausbildungschef, verantwortlich. Selbstverständlich muss sich jeder Offizier auch weiterbilden.
Nach bestandenem Kurs wird er/sie zum Leutnant (Lt) befördert.

Kommandant
Der Kommandant (beim Stützpunkt im Grad eines Majors), ist für alle Belange im operativen Geschäft der Feuerwehr verantwortlich. Zusammen mit seinen Offizieren und dem Chef Administration bildet er das Kommando der Feuerwehr. Er ist ebenfalls die Verbindungsperson zu Behörden und zur Feuerwehrkommission.

GESETZLICHE GRUNDLAGEN

Das Feuerwehrwesen im Kanton Basel-Landschaft ist im Feuerwehrgesetz und der Verordnug zum Feuerwehrgesetz geregelt. Die Gebühren für allfällig zu verrechnende Einsätze, regelt die Gebührenverordnug.